Politik
Im Vergleich zu anderen deutschen Landesverfassungen hat die Verfassung weitreichende Elemente
der direkten Demokratie.
Wie in allen anderen deutschen Ländern geht die Staatsgewalt vom Volke aus, das heißt, das Volk bekundet seinen Willen in Wahlen und Abstimmungen im Lande, in den Gemeinden und den Gemeindeverbänden.
Die Verfassung verliert vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung ihre Geltung an dem Tag, an dem eine Neugliederung des Bundesgebietes in Kraft tritt.
Der Landtag Schleswig-Holstein ist das vom Landesvolk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung und führt somit die legislative Gewalt aus.
Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten.
Der Landtag besteht in der Regel (ohne Überhangmandate) aus 69 Abgeordneten. Sie werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet.