Luxemburg ist ein Kleinstadt im westen Europas презентация

Содержание

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GEOGRAFISCHER STANDORT

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Luxemburg ist ein Kleinstadt im westen Europas. Zusammen mit Belgien und den

Niederlanden bildet es die Beneluxstaaten. Das Großherzogtum gehört zu den starken industrie- und Dienstleistungsnationen in der EU. Der naturraum gliedert sich in die dünner besiedelte Mittelgebirgslandschaft des Ösling im norden und das flachwellige Gutland im Süden.

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Luxemburg grenzt im Süden über 73 Kilometer an Frankreich, im westen über 148

Kilometer an Belgien und im osten über 135 Kilometer an Deutschland. Mit 560 m ist der Hügel „Kneiff“ in Huldigen die höchste Erhebung des Landes. Der niedrigste punkt des Landes, Spatz genannt (129 m), befindet sich am Zusammenfluss von sauer und Mosel in wasserbillig.

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Wichtige Flüsse Luxemburgs sind die Mosel, die im Südosten den Grenzfluss zu Deutschland

bildet, die sauer, die Our und die Alzette.

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LUXEMBURGER KLIMA

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L A N D S C H A F T E N

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Fläche: 2 586 km²
Einwohner: 459 000
Bevölkerungsdichte: 177 Einw./km²
Lebenserwartung:
(Männer/Frauen) 74/80 Jahre
Hauptstadt: Luxemburg
Sprachen: Französisch,

Luxemburgisch und Deutsch sind Amtssprachen
Religionen: mehr als 90 % Katholiken
Klima: gemäßigtes Übergangsklima

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POLITISCHES SYSTEM

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Luxemburg ist ein demokratischer Staat. Gemäß der Verfassung geht die Staatsgewalt vom Volk

aus, und der Großherzog legt im rahmen seiner Thronbesteigung den verfassungsgemäßen Eid vor den Vertretern des Volks ab. Das Volk übt seine Souveränität indirekt über seine Vertreter, das heizt seine in die Abgeordnetenkammer, das luxemburgische Parlament, gewählten beauftragten, aus.

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Institutionelle Landschaft Die Institutionen von Luxemburg sind gemäß dem Grundsatz der Gewaltenteilung organisiert. Diese

Teilung flexibel, da insbesondere zwischen exekutive und legislative zahlreiche Verbindungen bestehen.

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Die Legislative Die gesetzgebende Gewalt wird von der Abgeordnetenkammer ausgeübt. Die Abgeordnetenkammer verabschiedet die

Gesetze gemäß den in der Verfassung vorgesehenen und in ihrer Geschäftsordnung erläuterten Verfahrensvorschriften. Sie teilt das legislative Initiativrecht mit dem Großherzog, der sein recht über die Regierung ausübt.

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Die Exekutive Der Großherzog ist das Staatsoberhaupt. Gemäß dem Wortlaut der Verfassung ist der

Großherzog Inhaber der Exekutivgewalt. In dieser Eigenschaft stellt er die Durchführung von Gesetzen sicher, indem er die notwendigen Verordnungen festlegt. In der Praxis wird diese Aufgabe jedoch von der Regierung wahrgenommen, die die erforderlichen Entscheidungen und initiativen trifft beziehungsweise ergreift. Der Großherzog repräsentiert das Großherzogtum zudem auf internationaler ebene.

Seine Königliche Hoheit Henri, Großherzog von Luxemburg, Herzog von Nassau, Prinz von Bourbon-Parma (2009)

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Die Judikative
Laut der Verfassung obliegt die Ausübung der Judikative den Gerichtshöfen und Gerichten.

Sie sind in der Ausübung ihrer Funktionen unabhängig. In Luxemburg gibt es zwei Gerichtsbarkeiten:
eine Gerichtsbarkeit, die über zivil- und strafrechtliche Streitsachen und Anfechtungen von politischen Grundrechten erkennt;
eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die über verwaltungsrechtliche Streitsachen entscheidet.
Ein Verfassungsgerichtshof befindet über die Verfassungskonformität der Gesetze.

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Verfassung und Gesetze
Die derzeitige Verfassung geht auf den 17. Oktober 1868 zurück,

wurde jedoch seitdem mehrmals überarbeitet.
Die Verfassung ist die oberste Norm des Staates. In ihr sind die Grundrechte und die Grundzüge für die Funktionsweise des Staates niedergelegt.
Das Gesetz ist eine Rechtsnorm, die von der Legislative verabschiedet wird und nach ihrer Verkündung durch den Großherzog und Veröffentlichung im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg für alle Bürger gilt.
Ein Gesetz kann nur durch ein anderes Gesetz geändert werden. Der Staatsrat kann seinerseits die Regierung auf die Zweckmäßigkeit neuer Gesetze oder Verordnungen beziehungsweise vorzunehmender Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen aufmerksam machen.
Die Gesetzesinitiative kann entweder von der Abgeordnetenkammer oder von der Regierung ausgehen. Im ersten Fall spricht man vom parlamentarischen Initiativrecht und von Gesetzesvorlagen, im zweiten Fall handelt es sich um das Initiativrecht der Regierung und Gesetzentwürfe. Die Gesetzesvorlagen werden vom Parlament eingebracht, während die Gesetzentwürfe von der Regierung vorgelegt werden.

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NATIONALE FEIERTAGE

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BUERGBRENNEN

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GLÜHWÄIN (GLÜHWEIN)

IERZEBULLI (ERBSENSUPPE)

BOUNESCHLUPP (BOHNENSUPPE)

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Die Tradition des Buergbrennens findet seit alters her zum Frühlingsanfang statt. Das Feuer

steht für die Wiedergeburt des Frühlings und die Vertreibung des Winters. Manchmal liest man auch, dass die Feuersbrunst der Buerg eine symbolische Erinnerung an jene Zeiten ist, als man Hexen verbrannte.

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TRAULIICHT

"Grimassen"

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DIE OKTAV

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DER LUXEMBURGISCHE NATIONALFEIERTAG

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EEMAISCHEN

Eine besondere Besonderheit der Veranstaltung sind kleine Steingutpfeifen in Form von Vögeln, die

als Peckvillercher bekannt sind. Traditionell wurden sie zwischen Liebenden ausgetauscht, aber heute sind sie bei allen Teilnehmern beliebt, die an den Feierlichkeiten teilnehmen.

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SCHUEBERFOUER

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KARNEVAL

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LIICHTMËSSDAAG

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SEHENSWÜRDIGKEITEN

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DAS ALTE VIERTEL DER STADT LUXEMBURG

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NATIONALMUSEUM FÜR GESCHICHTE UND KUNST, STADT LUXEMBURG

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BOCK KASEMATTEN, STADT LUXEMBURG

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GROSSHERZOGLICHER PALAST, STADT LUXEMBURG

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GROSSHERZOG JEAN MUSEUM FÜR MODERNE KUNST

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BOURSCHEID SCHLOSS

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NATURPARK OBERSAUER UND ESCH-SUR-SÛRE

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KATHEDRALE NOTRE-DAME IN DER STADT LUXEMBURG

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DAS TAL DER SIEBEN SCHLÖSSER

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BERÜHMTE PERSÖNLICHKEITEN

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WILHELM IV. (LUXEMBURG)

MICHEL LENTZ

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NIKOLAUS WELTER

JOSEPH KUTTER

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FRANCESCO TRISTANO

JOSEPH NEUBERG

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GASPARD THÉODORE IGNACE DE LA FONTAINE

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